Zustimmung zur Verwendung von "CRM Travels"



Lieber Benutzer! Bevor Sie mit der Nutzung des Programms beginnen, lesen Sie die in dieser Vereinbarung enthaltenen Nutzungsbedingungen sorgfältig durch. Die Installation, der Start, die Reproduktion oder der sonstige Beginn der Nutzung des Programms bedeutet den ordnungsgemäßen Abschluss dieser Vereinbarung und Ihre vollständige Zustimmung zu allen ihren Bedingungen. Wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht vorbehaltlos zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das Programm zu nutzen.

dieser Lizenzvertrag (im Folgenden als der Vertrag bezeichnet) wird zwischen LLC „CRM Travels“ (im Folgenden als Lizenzgeber bezeichnet) und jeder natürlichen, individuellen Unternehmer, juristischen Person (im Folgenden als Portaladministrator bezeichnet). < / p>

1. HAUPTBEDINGUNGEN

1.1. Programm - ein Computerprogramm "CRM Travels" aller Editionen (sowohl als Ganzes als auch seiner Komponenten), das sich auf externen Servern befindet, das ein objektiv präsentierter Satz von Daten und Befehlen ist , einschließlich des Quelltextes, der Datenbank, der audiovisuellen Werke, die der Lizenzgeber in das angegebene Computerprogramm aufgenommen hat, sowie jegliche Dokumentation zu seiner Verwendung.

1.2. Website - die Website des Lizenzgebers im Internet unter https://crmtravels.com.

1.3 Autorisierter Benutzer - ein Benutzer, der im Programm registriert und mindestens einmal autorisiert ist.

1.4. Portal ist eine Informationsressource, die eine Sammlung von Daten aus einem Programm mit einer eindeutigen Kennung ist, mit deren Hilfe Programmobjekte (Informationsblöcke, Webformulare, Foren, Vorlagen, Briefvorlagen usw. ) werden für ihre gemeinsame Anzeige und Verwendung gruppiert, normalerweise in einem einzigen Erscheinungsbild, einer Benutzeroberflächensprache, einem Domänennamen oder einem Verzeichnis.

1.5. Nutzung – alle Aktionen im Zusammenhang mit dem Funktionieren des Programms gemäß seinem Zweck.

1.6. Technischer Support - Aktivitäten, die der Lizenzgeber innerhalb der von ihm festgelegten Grenzen und Mengen ausführt, um das Funktionieren des Programms sicherzustellen, einschließlich Informationen und Beratungsunterstützung zur Verwendung des Programms.

1.7. Lizenzvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung, auf deren Grundlage der Lizenzgeber oder eine andere Person mit den entsprechenden Rechten dem Portaladministrator das Recht zur Nutzung des Programms gemäß den Bedingungen der vom Portaladministrator ausgewählten Lizenz gewährt. < /p>

1.8. Konto ist ein Eintrag im System des Lizenzgebers, der Daten speichert, die eine Identifizierung des Portaladministrators und/oder des autorisierten Benutzers ermöglichen.

1.9. Mein Konto ist ein geschlossener Bereich der Site, der es dem Portaladministrator ermöglicht, neue Benutzer zu autorisieren, ihre Konten zu verwalten und das Portal und seine Einstellungen zu verwalten. Um das persönliche Konto einzugeben, verwenden Sie einen eindeutigen Namen und ein Passwort, die der Portaladministrator bei der Registrierung auf der Site erhalten hat.

2. THEMA Einwilligung

2.1. Der Lizenzgeber gewährt dem Portaladministrator das Recht zur Nutzung des Programms (einfache, nicht ausschließliche Lizenz), vorbehaltlich aller Einschränkungen und Nutzungsbedingungen des Programms gemäß seiner technischen Dokumentation, Funktionalität und den Bedingungen dieser Vereinbarung unter Berücksichtigung der Arten von Lizenzen, die im Internet unter aufgelistet sind: https//crmtravels.com/de/documents-all.

2.2. Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten sowohl für das Programm als Ganzes als auch für seine einzelnen Komponenten, die nicht getrennt und / oder auf verschiedenen Computern (Computern) verwendet werden können.

2.3. Diese Vereinbarung wird vor oder unmittelbar mit Beginn der Nutzung des Programms abgeschlossen und gilt für die gesamte Dauer der rechtmäßigen Nutzung durch den Portaladministrator innerhalb der Urheberrechtsfrist dafür, sofern der Portaladministrator die Bedingungen der Vereinbarung.

2.4. Der Lizenzgeber gewährt dem Portaladministrator das Recht, das Programm ohne Einschränkungen auf dem Territorium zu den Bedingungen und in der Weise zu nutzen, die von der geltenden Gesetzgebung der Ukraine und dieser Vereinbarung vorgeschrieben sind.

3. Urheberrecht und Marken

3.1. Das Programm ist das Ergebnis intellektueller Aktivität und Gegenstand des Urheberrechts (Computerprogramm), das durch die Gesetzgebung der Ukraine über geistiges Eigentum und die Normen des Völkerrechts geregelt und geschützt wird.

3.2. Die Algorithmen des Programms und seine Quellcodes (einschließlich ihrer Teile) sind Geschäftsgeheimnisse des Lizenzgebers. Jede Nutzung oder Nutzung des Programms, die gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung verstößt, gilt als Verletzung der Rechte des Lizenzgebers und ist ein ausreichender Grund, dem Portaladministrator die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte zu entziehen.

3.3. Der Lizenzgeber garantiert, dass er über alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen Rechte verfügt, um sie dem Portaladministrator, einschließlich der Dokumentation für das Programm, zur Verfügung zu stellen.

3.4. Die Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen erfolgt in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung der Ukraine.

3.5. Diese Vereinbarung gewährt dem Portaladministrator keine Rechte zur Nutzung der Marken und Dienstleistungsmarken des Lizenzgebers und/oder seiner Partner.

3.6. Der Portaladministrator kann unter keinen Umständen unauffällige Informationen und Informationen zu Urheberrechten, Markenrechten oder Patenten, die im Programm angegeben sind, löschen oder veröffentlichen.

4. Nutzungsbedingungen für die Anwendung

4.1. Diese Vereinbarung gewährt das Recht zur Vervielfältigung durch Installation und Ausführung einer Kopie des Programms innerhalb seiner Funktionalität. Der Portaladministrator erhält das Recht, das Portal der Organisation zu erstellen, wobei das Dokumentenvolumen das gemäß dem entsprechenden Lizenztyp zulässige Volumen nicht überschreiten sollte.

4.2. Nutzung des Programms über das zulässige Dokumentenvolumen hinaus, was nur im Falle einer Verlängerung der Lizenz zu den auf der Website des Lizenzgebers und in Ziffer 6.6 dieser Vereinbarung angegebenen Bedingungen möglich ist.

Hinweis: Im Rahmen dieser Vereinbarung bedeutet die zulässige Dokumentenmenge nicht, dem Portaladministrator direkten Zugriff auf die Server, Datenbanken, physische oder virtuelle Ausrüstung, das Betriebssystem, die Möglichkeit, das Programm zu verwalten oder zu ändern. Das angegebene Konzept ist eine technologische Einschränkung der Nutzung des Programms unter der entsprechenden Lizenzart und wird vom Lizenzgeber verwendet, um den Umfang der Nutzung des Programms zu bestimmen, um die Auslastung des Programms vorherzusagen, zu regulieren und zu verwalten .

4.3. Anmeldung.

4.3.1. Um das Programm nutzen zu können, muss der Portaladministrator das Registrierungsverfahren durchlaufen, wodurch ein eindeutiges Konto für den Portaladministrator erstellt wird. Um autorisierte Benutzer hinzuzufügen, müssen Sie sie in Ihrem persönlichen Konto registrieren, indem Sie das entsprechende Formular ausfüllen. Die Anzahl der autorisierten Benutzer innerhalb eines persönlichen Kontos wird basierend auf der Art der Lizenz bestimmt.

4.3.2. Für die Registrierung verpflichtet sich der Portaladministrator, zu den im Registrierungsformular vorgeschlagenen Themen genaue und vollständige Angaben zu seiner Person und den Berechtigten Benutzern zu machen und diese Angaben auf dem neuesten Stand zu halten. Wenn der Portaladministrator falsche Angaben macht oder der Lizenzgeber Grund zu der Annahme hat, dass die vom Portaladministrator bereitgestellten Informationen unvollständig oder unrichtig sind, hat der Lizenzgeber das Recht, das Konto des Portaladministrators nach eigenem Ermessen zu sperren oder zu löschen und / oder Autorisierter Benutzer sowie dem Portaladministrator und / oder dem autorisierten Benutzer die Verwendung des Programms zu untersagen.

4.3.3. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, vom Portaladministrator jederzeit die Bestätigung der bei der Registrierung angegebenen Daten zu verlangen und diesbezügliche Nachweise anzufordern, deren Nichtbereitstellung nach Ermessen des Lizenzgebers mit der Bereitstellung unrichtiger Informationen gleichgesetzt werden kann und ziehen die in Klausel 4.3. .2 Vereinbarung vorgesehenen Konsequenzen nach sich.

4.3.4. Die in seinem Konto enthaltenen personenbezogenen Daten des Portaladministrators werden vom Lizenzgeber gemäß den Datenschutzbestimmungen (crmtravels.com/de/privscy) gespeichert und verarbeitet.

4.4. Login und Passwort für den Zugriff auf das Konto Portaladministrator und / oder autorisierter Benutzer.

4.4.1. Bei der Registrierung wählt der Portaladministrator und / oder der Autorisierte Benutzer selbstständig ein Login (einen eindeutigen symbolischen Namen für das Portaladministrator- und / oder Autorisierte Benutzerkonto) und ein Passwort für den Zugriff auf das Konto. Der Lizenzgeber hat das Recht, die Verwendung bestimmter Logins zu untersagen sowie Anforderungen an Login und Passwort (Länge, zulässige Zeichen usw.) festzulegen.

4.4.2. Der Portaladministrator und/oder der Berechtigte Benutzer sind für die Sicherheit (Erratungssicherheit) des von ihm gewählten Passworts eigenständig verantwortlich und sorgen auch eigenständig für die Vertraulichkeit seines Passworts. Der Portaladministrator ist allein verantwortlich für alle Handlungen / Unterlassungen (sowie deren Folgen) innerhalb oder bei der Nutzung des Programms unter dem Konto des Portaladministrators, einschließlich der Fälle der freiwilligen Übertragung oder der Nichtbeachtung der Vertraulichkeit (auch im Rahmen von Verträgen oder Vereinbarungen). In diesem Fall gelten alle Aktionen innerhalb oder bei der Nutzung des Programms unter dem Konto des Portaladministrators als vom Portaladministrator selbst durchgeführt, außer in Fällen, die eintreten, nachdem der Lizenzgeber vom Portaladministrator eine Mitteilung über die unbefugte Nutzung von das Programm unter dem Portaladministratorkonto und / oder jede Verletzung (Verdacht auf Verletzung) der Vertraulichkeit Ihres Passworts.

4.4.3. Der Portaladministrator ist verpflichtet, den Lizenzgeber über jeden Fall eines unbefugten (nicht vom Portaladministrator autorisierten) Zugriffs auf das Programm unter Verwendung des Portaladministratorkontos und / oder einer Verletzung (Verdacht auf Verletzung) der Vertraulichkeit seines Passworts unverzüglich zu informieren. Aus Sicherheitsgründen ist der Portaladministrator verpflichtet, am Ende jeder Arbeitssitzung mit dem Programm selbstständig einen sicheren Shutdown unter seinem Konto (Schaltfläche "Exit") durchzuführen. Der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich für möglichen Verlust oder Beschädigung von Daten sowie für andere Folgen jeglicher Art, die aufgrund der Verletzung der Bestimmungen dieses Teils der Vereinbarung durch den Portaladministrator auftreten können.

4.5. Registrierung beenden.

Der Lizenzgeber hat das Recht, das Konto des Portaladministrators und / oder Autorisierten Benutzers einschließlich aller Inhalte ohne Angabe von Gründen zu sperren und zu löschen, auch wenn der Portaladministrator gegen die Bedingungen von . verstößt die Zustimmung oder andere Bedingungen der Dokumente, falls das Programm im Rahmen der Projektlizenz nicht innerhalb von 50 (fünfzig) Tagen verwendet wird. Die Nichtnutzung des Programms in dieser Vereinbarung bedeutet das Fehlen von Daten im Archivsystem des Lizenzgebers über die Autorisierung des Portaladministrators und/oder des Autorisierten Benutzers.

4.6. Konto löschen

Bei Beendigung der Registrierung aus den in Ziffer 4.5 genannten Gründen. dieser Transaktion wird das Konto des Portaladministrators sowie alle mit seiner Nutzung veröffentlichten Inhalte gelöscht, der Domainname des Portals wird für die Nutzung durch andere Benutzer verfügbar. Von diesem Moment an ist die Wiederherstellung des Kontos aller damit verbundenen Informationen und der Zugriff auf das Programm über dieses Konto nicht mehr möglich.

4.7. Dem Portaladministrator ist es untersagt, das Programm in irgendeiner Weise zu nutzen, wenn eine solche Nutzung nicht im Widerspruch zu den geltenden ukrainischen Gesetzen steht oder zu einer Verletzung dieser führt.

4.8. Der Saldo des internen Saldos des Programms wird nicht an den Portaladministrator ausgezahlt. Die Mittel können nur verwendet werden, um die Arbeit des Programms zum ausgewählten Tarif zu bezahlen.

5. ABTRETUNG (ÜBERTRAGUNG) VON RECHTEN

5.1. Der Portaladministrator hat, mit Ausnahme der in diesem Vertrag festgelegten Fälle, das Recht, alle seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers einmal auf einen anderen Portaladministrator abzutreten (zu übertragen). Das angegebene Recht zur Abtretung (Übertragung) wird den Portaladministratoren nicht gewährt, die die Rechte zur Nutzung des Programms infolge einer ähnlichen Abtretung (Übertragung) erworben haben.

5.2. Die Abtretung (Übertragung) von Rechten und Pflichten erfolgt nur vorbehaltlich der vollständigen und vorbehaltlosen Zustimmung des neuen Portaladministrators mit allen Bedingungen dieser Vereinbarung und der Lizenzvereinbarung.

5.3. Der Portaladministrator ist verpflichtet, dem Lizenzgeber vollständige Informationen über den neuen Portaladministrator zur Verfügung zu stellen, damit er das Programm gemäß dieser Vereinbarung erneut registrieren kann.

5.4. Die Abtretung (Übertragung) von Rechten aus dieser Vereinbarung kann weder indirekt noch durch Dritte erfolgen.

6. LIZENZTYPEN

6.1. Der Portaladministrator hat das Recht, die entsprechende Lizenzart selbstständig auszuwählen, deren Liste im Internet veröffentlicht wird unter: crmtravels.com/de/Documents-all.

6.2. Der vom Portaladministrator gewählte Lizenztyp wird durch die entsprechende Lizenzvereinbarung bestimmt.

6.3. Der Portaladministrator hat das Recht, den Lizenztyp während der gesamten Gültigkeitsdauer zu ändern, während die Gültigkeitsdauer der erworbenen Lizenz proportional zur bezahlten, aber nicht genutzten Gültigkeitsdauer der aktuellen Lizenz verlängert wird.

6.4. Die Laufzeit der Lizenz beginnt mit dem Datum des Abschlusses der Lizenzvereinbarung, mit Ausnahme der Projektlizenz, deren Laufzeit mit dem Datum der Kontoerstellung beginnt.

6.5. Wenn die entsprechende Lizenz abläuft und der Portaladministrator es nicht innerhalb von 15 (fünfzehn) Kalendertagen nach einer Aktion zur Erneuerung der Lizenz zur Nutzung des Programms unter der abgelaufenen Lizenz oder einem anderen Typ aus der in Klausel 6.1 angegebenen Liste versäumt. dieser Vereinbarung erfolgt die weitere Nutzung des Programms durch den Portaladministrator unter der Projektlizenz.

6.6. Der Lizenzgeber hat das Recht, die Lizenztypen einseitig zu ändern, indem er eine neue Liste davon im Internet unter crmtravels.com/de/documents-all . veröffentlicht spätestens 14 (vierzehn) Tage vor Inkrafttreten solcher Änderungen.

6.7. Lizenzerweiterung:

6.7.1. Die Verlängerung der Lizenz, die die Möglichkeit zur Erhöhung des zulässigen Dokumentenvolumens vorsieht, ermöglicht dem Portaladministrator, das Programm mit dem durch die Verlängerung vorgesehenen zulässigen Dokumentenvolumen bis zum Ablauf der gültigen Lizenzlaufzeit zu nutzen.

6.7.2. Eine weitere rechtmäßige Nutzung der zusätzlichen Funktionen des Programms ist nur vorbehaltlich des Erwerbs einer neuen Lizenz zusammen mit einer Verlängerung der Lizenz möglich, die für das entsprechend zulässige Dokumentenvolumen erforderlich ist.

7. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN

7.1. Dem Portaladministrator wird das Recht zur Nutzung des Portals gewährt, während der Portaladministrator und / oder die autorisierten Benutzer nicht berechtigt sind, Maßnahmen zu ergreifen, die Folgendes zur Folge haben können: a) Störung des Betriebs der Geräte und des Netzwerks des Lizenzgebers; b) Unterbrechung des Programms oder Einschränkung der Möglichkeit anderer Benutzer, das Programm zu nutzen; c) unbefugter Zugriff auf das Programm sowie auf Informationen und Computer- und Netzwerkressourcen des Lizenzgebers; d) Zufügen oder Androhen von Schäden an Dritte.

7.2. Der Portaladministrator hat keine Möglichkeit, das Portal, sein Design und Aussehen zu ändern.

7.3. Der Portaladministrator sorgt selbstständig für die Verbindung des Arbeitsplatzes mit dem Internet und stellt auch unabhängig den kompletten Arbeitsplatz gemäß den auf der Site veröffentlichten Anforderungen bereit.

7.4. Der Portaladministrator garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte an allen Daten, Computerprogrammen oder Diensten verfügt, die er im Zusammenhang mit der Nutzung des Programms nutzt, und dass solche Handlungen nicht die Rechte Dritter verletzen.

7.5. Der Lizenzgeber bietet keine Hosting- und Telekommunikationsdienste an.

7.6. Der Portaladministrator hat das Recht, das Programm ohne Zahlung einer Gebühr im Rahmen der Projektlizenz zu nutzen (deren Bedingungen im Internet unter crmtravels.com/de/documents-all in den Testzwecken für einen unbegrenzten Zeitraum.

7.7. Der Portaladministrator ist nicht berechtigt, das Programm auf andere als die erlaubten Weisen zu reproduzieren, es zu kopieren, zu verkaufen und weiterzuverkaufen (einschließlich des Inhalts, der dem Portaladministrator über das Programm zur Verfügung steht) oder darauf zuzugreifen, es sei denn der Portaladministrator hat eine solche Erlaubnis vom Lizenzgeber erhalten.

8. TECHNISCHER SUPPORT

8.1. Der Lizenzgeber bietet dem Portaladministrator und/oder autorisierten Benutzer technischen Support, einschließlich in Bezug auf die Funktionalität, Betriebsmerkmale auf Standardkonfigurationen von unterstützten (beliebten) Betriebs-, Mail- und anderen Systemen des Programms in der angegebenen Weise und zu den angegebenen Bedingungen in der technischen Dokumentation dazu.

8.2. Der Portaladministrator und/oder der autorisierte Benutzer haben das Recht, den technischen Support des Lizenzgebers zu kontaktieren, ohne zusätzliche Gebühren zu zahlen.

8.3. Um technischen Support bereitzustellen, hat der Lizenzgeber das Recht, vom Portaladministrator und / oder autorisierten Benutzer Informationen zu Kontodaten und technischen Eigenschaften der Ausrüstung zu verlangen.

9. HAFTUNG DER PARTEIEN

9.1. Für die Verletzung der Bestimmungen dieser Vereinbarung ist die Haftung nach den ukrainischen Gesetzen vorgesehen.

9.2. Der Lizenzgeber haftet gegenüber dem Portaladministrator und/oder autorisierten Benutzern nicht für Schäden, Einkommens-, Gewinn-, Informations- oder Einsparungsverluste im Zusammenhang mit der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Programms, einschließlich im Falle einer vorherigen Benachrichtigung durch das Portal Administrator und / oder autorisierter Benutzer die Möglichkeit eines solchen Schadens oder eines Anspruchs durch einen Dritten.

10. EINGESCHRÄNKTE GARANTIE

10.1. Der Lizenzgeber garantiert den Betrieb des Programms gemäß seiner technischen Dokumentation.

10.2. Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass das Programm sowie alle seine Funktionen den Erwartungen des Portaladministrators entsprechen.

10.3. Wenn bei der Nutzung des Programms Fehler festgestellt werden, wird der Lizenzgeber Maßnahmen ergreifen, um diese so schnell wie möglich zu beheben. Die Parteien sind sich einig, dass die genaue Festlegung des Zeitpunkts zur Fehlerbeseitigung nicht feststellbar ist, da das Programm eng mit anderen Computerprogrammen von Drittentwicklern, Betriebssystemen und Hardware-Ressourcen verschiedener Rechner interagiert, die Funktionsfähigkeit und die Zeit zur Fehlerbeseitigung nicht vollständig allein vom Lizenzgeber abhängen.

10.4. Wenn der Portaladministrator und / oder der autorisierte Benutzer Handlungen begeht, die nach den Bestimmungen von Klausel 7.1 verboten sind. dieser Vereinbarung hat der Lizenzgeber das Recht, ohne Angabe von Gründen und ohne Benachrichtigung des Portaladministrators Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Verstoß zu erkennen und zu verhindern.

10.5. Der Lizenzgeber initiiert oder kontrolliert nicht die Platzierung von Informationen durch den Portaladministrator und / oder den autorisierten Benutzer während der Nutzung des Programms, beeinträchtigt nicht dessen Inhalt und Integrität und weiß zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Informationen nicht und kann nicht wissen, ob es gegen gesetzlich geschützte Rechte und Interessen Dritter, internationale Verträge und geltendes Recht der Ukraine verstößt.

10.6. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag werden von den Parteien durch Verhandlungen beigelegt. Ohne Zustimmung wird die Streitigkeit zwischen den Parteien vor dem zuständigen Gericht am Sitz des Lizenzgebers geprüft.

11. Handlung, Änderung und Beendigung des Vertrages

11.1. Für alle Angelegenheiten, die nicht in diesem Abkommen geregelt sind, richten sich die Vertragsparteien nach der geltenden Gesetzgebung der Ukraine.

11.2. Der Lizenzgeber hat das Recht, die Bedingungen dieser Vereinbarung einseitig zu ändern, indem er den geänderten Text im Internet unter crmtravels.com/de/agreement veröffentlicht.

11.3. Der Lizenzgeber hat das Recht, wenn der Portaladministrator gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung über die Nutzung des Programms verstößt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bestimmungen von Abschnitt 4 dieser Vereinbarung, diese Vereinbarung einseitig zu kündigen, indem er den Portaladministrator eines Unternehmens benachrichtigt Tag vor dem voraussichtlichen Datum einer solchen Kündigung, ohne spätere Zahlung einer Entschädigung an den Portaladministrator im Zusammenhang mit der Kündigung.

11.4. Bei Beendigung dieser Vereinbarung durch eine Partei aus irgendeinem Grund ist der Portaladministrator verpflichtet, die Nutzung des Programms einzustellen.

12. KONTAKTINFORMATIONEN DES LIZENZGEBERS

OOO "CRM Travels"
Polska, Krakau, ul. więtokrzyska 12/323